Liebe Wassersportler,
nach Absprache mit dem Landkreis Waldeck Frankenberg dürfen wir den Betrieb unserer Bootsvermietung sowie der Segelschule wieder aufnehmen. Das von uns vorgelegte Hygienekonzept wurde mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Die Öffnung des Betriebes ist unter Einhaltung des erarbeiteten Hygienekonzeptes möglich.
Folgende Punkte solltet Ihr beachten, um den Aufenthalt an unserer Steganlage so sicher wie möglich zu machen:
- Sämtliche Kundengespräche (auf ein Minimum reduziert), Geschäftsabwicklungen und Unterweisungen werden ausschließlich Outdoor (im Freien auf dem Steg), nach Vorgaben des Robert-Koch-Institutes, Abstandsregeln, etc., gemacht.
- Am Zugang der Steganlage, sowie an einer weiteren gut einsehbaren Stelle werden DIN A3 große Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen Schilder angebracht. (Mund- und Nasenschutz ist auf dem Steg ebenfalls vorgeschrieben!)
- Direkter Kontakt ist tunlichst zu vermeiden.
- Hand-Desinfektionsmittel wird zur Nutzung am Steg bereitstehen.
- Auf der Steganlage sind maximal 10 Personen zeitgleich mit einem Mindestabstand von 1,5-2,0 m zulässig.
Generelle Hygienemaßnahmen:
- Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 1,5 m) auf Stegen, von Boot zu Boot und auf dem Betriebsgelände. Kontrolle und Sicherstellung von beauftragten Mitarbeitern während der Öffnungszeiten.
- Tragepflicht von Mund- und Nasenschutz durch Mitarbeiter bei Kundenkontakt. Zugangssteuerung und Abstandsregelungen entsprechend den Regelungen im Einzelhandel.
Vermietung von Segel- und Elektrobooten, Kanus, Tretbooten und SUP’s (Stand-up-Paddling)
Die Vermietung von Booten und Kanus (wird bereits von einigen Bundesländern und Regionen praktiziert) an Gäste sind unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- Kontaktbeschränkungen gemäß den jeweils geltenden Vorschriften.
- Die Vermietung von Booten geht ausschließlich über vorherige Reservierungsanfrage.
- Die Belegung von Booten (Personenanzahl pro Boot) ist abhängig von deren Größe. Pro 5qm² Gesamtfläche je 1 Person. Bei zusammen im Haushalt lebenden Personen, die maximal zulässige Personenanzahl des Bootes.
Generelle Hygienemaßnahmen:
- Reinigung und Desinfektion von Booten und Ausrüstung nach jedem Mieterwechsel.
- Kontaktlose Übergabe der Boote und Ausrüstung. Einhaltung des Mindestabstandes bei Übergabe der Boote und Einweisung in deren Gebrauch. Tragen von Mund- und Nasenschutz durch die Mitarbeiter des Vermieters.
Durchführung und Teilnahme an Segel- und Motorbootausbildungen
Die Praxisausbildung in Motorbooten und Segeljollen ist mit einer Belegung von maximal zwei Personen (Rudergänger und Vorschoter, oder Ausbilder und Schüler), dem Tragen von Mund-Nase-Masken sowie die Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m möglich. Bei Segelyachten mit einer Minimalbelegung von einer Person pro Kabine und Tragen von Mund-Nasen-Masken. Bei der Schulung durch Lehrer von einem separaten Boot mit dem notwendigen Sicherheitsabstand.
Die Theorieausbildung findet im Freien unter Einhalten der Abstands- und Hygienemaßnahmen statt. Die Vermietung von Booten und Ausbildung finden unter den o.g. Voraussetzungen und Hygienemaßnahmen statt, insbesondere der Abstandswahrung, dem Tragen von Mund und Nasenschutz, regelmäßige Reinigung und Desinfektionsmaßnahmen in der Infrastruktur sowie Reinigung und Desinfektion nach Benutzerwechsel des Sportgerätes und des Bootes.
Um im Falle eines Krankheitsausbruchs schnell reagieren zu können, müssen wir für die Segelschulung (Theorie- und Praxisunterricht) Teilnehmer- und Teamlisten (Besatzungslisten der Boote) mit Telefonnummern und Anschriften der Personen für mindestens 2 Wochen aufnehmen und aufbewahren. Das erleichtert die Ermittlungsarbeit des Gesundheitsamtes.
(Stand 14.05.2020)
Gerne stehen wir Euch telefonisch für Fragen und Informationen unter 05623-6060 zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zum Schutz gegen die Pandemie gibt es auf der Website des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.